Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 41 Umbenennung einer Dienststelle
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.01.2024
Bei Umbenennung einer Dienststelle bleiben die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen im Amt.